Aktueller Freistellungsbescheid / Gemeinnützigkeit von EfA

 

Darauf sind wir mächtig stolz, denn EfA ist gemeinnützig nach

Abgabenordnung § 52, Satz 1 Nr. 4, 8, 16 und 25.

 

Also wegen Förderung

- der Jugendhilfe

- der Altenhilfe

- des Umweltschutzes

- von Verbraucherberatung und des Verbraucherschutz

- des bürgerschaftlichen Engagements.